Rechtsprechung
BGH, 12.02.2008 - 1 StR 657/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 StGB; § 354a StPO
Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision; Ermöglichung einer Aussetzung zur Bewährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bemessung der vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorab zu vollziehenden Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit bzw. steuerungsfähigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 3, Abs. 5
Bestimmung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07
Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 1 StR 657/07
Ob der Senat den vorab zu vollstreckenden Teil der Strafe selbst festlegen kann (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07), kann hier offen bleiben, weil es jedenfalls bisher an einer Feststellung der zur Therapie erforderlichen Dauer der Unterbringung fehlt. - BGH, 29.08.2007 - 1 StR 378/07
Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge von Freiheitsstrafe und Maßregel …
Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 1 StR 657/07
Nach Satz 3 dieses Absatzes ist dieser Teil der Strafe aber so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung bereits nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 378/07 -).
- BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung; …
Da vorliegend der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei von der sachverständig beratenen Kammer festgestellt worden ist (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 657/07), handelt es sich bei der Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs um einen auf den unter 1) aufgezeigten zwingenden Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 StGB n.F. beruhenden reinen Rechenvorgang. - BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08 Da vorliegend der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei von der sachverständig beratenen Kammer festgestellt worden ist (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 657/07), handelt es sich bei der Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs um einen auf den unter 1) aufgezeigten zwingenden Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 StGB n.F. beruhenden reinen Rechenvorgang.